Truppmann Teil 1

Voraussetzung zur Lehrgangsteilnahme

Aufnahme in den Feuerwehrdienst (Eignung) gemäß § 12 Absatz 1 LBKG - geistige und körperliche Einsatzfähigkeit

Ausbildungsziel (gem. FwDV 2 - Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren)

Alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren erhalten die gleiche Truppmannausbildung. Ausnahmen sind für bestimmte Funktionsträger, wie zum Beispiel Fachberater, zulässig.

Ziel der Truppmannausbildung Teil 1 ist die Befähigung zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion unter Anleitung. Die Ausbildungsziele sind so gestaltet, dass sie aufeinander aufbauen. Damit ist gewährleistet, dass die Lehrgänge streng funktionsgebunden gestaltet werden. Unnötige Vorgriffe und Wiederholungen sind somit ausgeschlossen.

Dauer des Lehrgangs

mindestens 70 Stunden (je Unterrichtsstunde 45 Minuten) aufgeteilt in:

- 16 Stunden Erste Hilfe - Die Ausbildung soll unter Berücksichtigung feuerwehrspezifischer Belange von den Hilfsorganisationen durchgeführt werden!
- 54 Stunden allgemeine Feuerwehrausbildung

Die vorstehend genannte Stundenzahl stellt eine Mindestforderung dar. Je nach örtlichen Risiken kann eine längere Ausbildungszeit in einer Lerneinheit oder in mehreren Lerneinheiten erforderlich sein.

Besonderheiten

Die Truppmannausbildung Teil 1 (Feuerwehr- Grundausbildungslehrgang) soll gemäß § 10 Absatz 1 der FwVO durchgeführt werden. Jeder Teilnehmer hat den Grundausbildungslehrgang mit Erfolg abzuschließen!

Die Ausbildung zum Truppmann erfolgt zweistufig, nämlich im Rahmen

- des mindestens 70 Stunden dauernden Feuerwehr-Grundausbildungslehrganges
- der Truppmannausbildung Teil 2 - einer mindestens zweijährigen Ausbildung (80 Stunden) innerhalb der Einheit im Einsatz- und Ausbildungsdienst (Standortausbildung).

Die Truppmannausbildung ist erst nach erfolgreicher Teilnahme der Truppmannausbildung Teil 1 und Teil 2 abgeschlossen.

Unterlagen

Die auf dieser Seite angebotenen Unterlagen dürfen für Ausbildungszwecke in unbegrenzter Zahl vervielfältigt werden. Eine Veränderung des Inhalts ist unzulässig. Die kommerzielle Veröffentlichung oder Nutzung in gedruckten oder elektronischen Medien, auch auszugsweise, bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie.

Ausbilderheft 
(Stand 2021)

Tafelbilder 
 

Bildsymbole
 

Musterstundenplan Truppmann Teil 1

Teilnehmerheft
 

Im Bereich Dokumente finden Sie entsprechende Folienvorlagen für die Unterrichtsgestaltung.