Vorbeugender Gefahrenschutz - Rauchwarnmelder retten Leben

Brandopfer sind Rauchopfer -  aufgrund dieser Erkenntnis hat Rheinland-Pfalz als erstes deutsches Bundesland die gesetzliche Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern im Wohnungsneubau mit Wirkung vom 31. Dezember 2003 eingeführt. Der Landtag hat am 27. Juni 2007 die Installationspflicht auch auf bestehende Wohnungen erweitert.

In der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz wurde der § 44 Absatz 8 um folgenden Satz 3 ergänzt: "Bestehende Wohnungen sind in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes entsprechend auszustatten. "Mit dieser Regelung soll beruhend auf den Erfahrungen in den USA, England und Schweden der erreichte Ausstattungsgrad von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern wesentlich erhöht werden.

Damit kann erreicht werden, dass die Zahl der Brandtoten  merklich gesenkt wird, denn etwa 80% der rund 600 Menschen, die in Deutschland jährlich Opfer eines Brandes werden, sterben an Rauchvergiftung. Rauchwarnmelder warnen unmittelbar nach einem Brandausbruch, die Bewohner können sich unverzüglich in Sicherheit bringen, die Feuerwehr alarmieren, Nachbarn informieren und gegebenenfalls mit Löscharbeiten beginnen.


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