Bei der Berufsfeuerwehr der Stadt Ludwigshafen am Rhein sind zum 1. April 2018 mehrere Stellen im Rahmen der Ausbildung

Brandmeister/Brandmeisterinnen
(Besoldungsgruppe A 7 LBesG)

zu besetzen. Die Ausbildung dauert gemäß § 33 LaufbVO 18 Monate und erfolgt im Beamtenverhältnis auf Probe.

Aufgabengebiet

1. Tätigkeiten im Einsatzdienst

  • Rettung von Menschen, Tieren und Sachwerten
  • Durchführen der von der Einsatzleitung übertragenen Aufgaben eines/r Truppmanns/-frau und Truppführers/-in

2. Tätigkeiten im Innendienst

  • Arbeiten im erlernten Beruf oder in feuerwehrspezifischen Fachwerkstätten

3. Besondere Tätigkeiten

  • Mitwirkung bei Brandsicherheitswachen.

Anforderungen

  • Erfüllen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen im Sinne des § 7 und 9 BeamtStG und der allgemeinen Einstellungsvoraussetzung im Sinne des § 2 APOFwD, insbesondere in Bezug auf die Feuerwehrdiensttauglichkeit und auf das Höchstalter (30. Lebensjahr darf noch nicht vollendet sein - Ausnahme: Inhaber/-innen mit Eingliederungs- und Zulassungsscheines, sowie § 7 Abs. 2 des Soldatengesetzes)
  • Berufsreife oder qualifizierter Sekundarabschluss I und die Gesellen-/Gesellinenprüfung in einem für den feuerwehrtechnischen Dienst geeigneten anerkannten Ausbildungsberuf des Handwerks oder eine entsprechende Abschlussprüfung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder eine gleichwertige, für den feuerwehrtechnischen Dienst geeignete Ausbildung
  • körperliche Eignung und sportliche Leistungsfähigkeit
  • Führerschein der Klasse B
  • Teamfähigkeit und soziale Kompetenz
  • Zuverlässigkeit
  • psychische Belastbarkeit
  • technisches Verständnis
  • Einsatz- und Schichtdienstbereitschaft
  • Wohnort, der den Anforderungen der Residenzpflicht genügt.

Ihre Bewerbung mit Anschreiben und Lebenslauf sowie Schulabschlusszeugnis, Ausbildungsprüfungszeugnis und Führerschein richten Sie bitte unter Angabe der Kennziffer 2-17.213.2017 bis zum 22. September 2017 an die

Stadtverwaltung Ludwigshafen
-Bereich Personal-
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen.

Für fachliche Fragen stehen Ihnen Dagmar von Schwech unter der Telefonnummer 0621 504-6129 und für Personalfragen Susann Klein, Telefon 0621 504-2177, gerne zur Verfügung.

Ein Nachweis über die Sehstärke ist ggf. beizufügen.

Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt; daher bitten wir um Zusendung von Kopien. Bitte verwenden Sie auch keine Mappen. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Unterlagen nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet.

Bei gleicher Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) werden Frauen bevorzugt, soweit eine Unterrepräsentanz im Sinne des Landesgleichstellungsgesetzes vorliegt.

Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung können nicht erstattet werden.

Wir freuen uns über Ihr Interesse.

Datum der Meldung: 

07.08.2017

Anhänge zur Meldung: