Kreisjugendfeuerwehr Südwestpfalz

Dienstbesprechung der Kreisjugendfeuerwehr


Am Sonntag, 25.02.2018 fand im laufenden Jahr die erste gemeinsame Dienstbesprechung der Jugendfeuerwehrwarte statt. Ort der Sitzung war das Brandschutzzentrum in Lemberg.

Zu Beginn begrüsste Kreisjugendfeuerwehrwart Dominik Kühnel die zahlreich erschienenen Jugendwarte. Anschließend stellte er die statistischen Werte für das vergangene Jahr vor. Nachdem die Mitgliederzahlen im Jugendbereich seit einigen Jahren rückläufig waren und in 2016 mit 398 Jugendfeuerwehrangehörigen die "400er-Marke" unterschritt, konnte im vergangenen Jahr erstmals wieder ein Zuwachs vermeldet werden. Trotz 48 Austritten und 34 Übernahmen in den aktiven Einsatzdienst sind aktuell 412 Jugendfeuerwehrangehörige in der Südwestpfalz tätig. Eine Trendwende ist dadurch jedoch leider noch nicht abzuleiten. Insbesondere da 25 der 47 Jugendfeuerwehren über Nachwuchssorgen klagen.

Geplant ist im laufenden Jahr auch wieder ein Kreisjugendzeltlager. Dieses findet vom 31.05. bis 03.06.2018 in Birkenfeld statt. Neben Nachtwanderung, Lagerdisco und Grillabend gibt es u. a. auch einen Ausflug in den Nationalpark Hunsrück-Hochwald. Insgesamt haben sich aktuell 159 Teilnehmer aus 15 Jugendfeuerwehren angemeldet. Die Kosten je Teilnehmer werden sich inkl. Komplettverpflegung auf etwa 35,-- € belaufen. Anmeldungen sind noch bei der Kreisjugendleitung (Dominik Kühnel und Carmen Schefsky) zeitnah möglich.

Die in diesem Jahr geplante Kreisjugendfeuerwehrversammlung wird voraussichtlich im September in der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land durchgeführt. Neben der Funktion des Kreisjugendfeuerwehrwart sind dort auch der Kassenverwalter samt Kassenprüfer, der Fachbereichsleiter Wettbewerbe sowie Delegierte aus den Verbandsgemeinden Dahner Felsenland, Hauenstein und Rodalben neu zu wählen. Einladungen werden rechtzeitig vor der Veranstaltung versandt.

Der für die Jugendfeuerwehrwettbewerbe zuständige Leiter Jürgen Kindelberger berichtete abschliessend, dass bisher noch keine Meldungen im Hinblick auf die Abnahme der Jugend-Leistungsspange bei ihm eingegangen sind. Im Bedarfsfall sollte dies zeitnah nachgeholt werden. Gleiches gilt für die Abnahme von Jugendflammen der Stufe 2 und 3.

 

 

Datum der Meldung: 

26.02.2018