Im Landkreis Trier-Saarburg werden von der Kreisausbildung folgende Lehrgänge für die Feuerwehrangehörigen angeboten:

Truppmann Teil 1 (Grundausbildung)

Die Grundausbildung erfolgt seit Anfang des Jahres 2019 modular und ist aufgeteilt in 4 Einzelmodule. Zu Beginn der Ausbildung muss zwingend das Modul „Basis“ erfolgreich abgeschlossen  werden. Im Anschluss daran können die 3 weiteren Module entsprechend der persönlichen Möglichkeiten innerhalb von 12 Monaten frei wählbar absolviert werden. Ein zeitnaher Abschluss aller Module ist erstrebenswert, da für die weiterführenden Lehrgänge Sprechfunk und Atemschutz eine abgeschlossene Truppmann-Teil1-Ausbildung gefordert ist.

Die Anmeldung zu den jeweiligen Modulen hat über die Verbandsgemeinde an den Kreis zu erfolgen.

Sprechfunker

Der Lehrgang „Sprechfunk“ kann nach erfolgreichem Abschluss der Truppmann-Teil1-Ausbildung absolviert werden. Ziel der Ausbildung ist es, die vorhandenen Gerätschaften korrekt bedienen zu können und Nachrichten über die Sprechfunkgeräte ordnungsgemäß zu übermitteln.

Atemschutzgeräteträger

Voraussetzung zur Teilnahme am Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmann-Teil1-Ausbildung. Der Lehrgang „Sprechfunker“ soll vor der Atemschutzausbildung absolviert worden sein. Ausbildungsziel ist die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz.

Eine gültige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach G26.3 (Atemschutzgeräte) ist bei Lehrgangsbeginn vorzulegen.

CSA

Ziel der Ausbildung ist es, Atemschutzgeräteträger in die Besonderheiten beim Tragen von Schutzanzügen und Umgang mit diesen einzuweisen. Dies betrifft Feuerwehrangehörige, welche unter CSA eingesetzt werden sollen. Voraussetzung zur Lehrgangsteilnahme ist die abgeschlossene Truppmannausbildung (Teil 1 und 2), eine Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger sowie eine aktuell gültige Tauglichkeit nach G26.3.

Truppführer

Für die Teilnahme am Lehrgang „Truppführer“ ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung erforderlich (bestehend aus Truppmann Teil 1 und Teil 2). Die Ausbildung zum Truppführer befähigt zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb einer Gruppe oder Staffel.

Maschinist für Löschfahrzeuge

Voraussetzung für die Ausbildung zum „Maschinist für Löschfahrzeuge“ ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung (Teil 1 und 2) sowie das Vorliegen einer gültigen Fahrerlaubnis. Der Lehrgang Sprechfunker soll vorher abgeschlossen sein.

Hinweis: „Begleitetes Fahren“ ist keine gültige Fahrerlaubnis! Eine Lehrgangsteilnahme ist unter diesen Umständen nicht möglich.

Technische Hilfeleistung

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur verletztenorientierten Rettung, zur richtigen Handhabung der Ausrüstung und zur Bedienung der Geräte für technische Hilfeleistungen auch größeren Umfanges. Voraussetzung zur Teilnahme an diesem Lehrgang ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung (Teil 1 und 2).

Bootsführer

Bei der Bootsführerausbildung wird der Berechtigungsschein zum Führen von Fahrzeugen auf Binnenwasserstraßen erworben. Die Ausbildung erfolgt im Landkreis, die Abnahme der Prüfung an der Landesfeuerwehrschule in Koblenz. Teilnahmevoraussetzungen sind die erfolgreich abgeschlossene Truppführerausbildung und mindestens das Deutsche Schwimmabzeichen in Bronze. Weiter sind einzureichen ein ärztliches Zeugnis für Sportbootführerscheinbewerber sowie eine eidesstattliche Erklärung, dass der Sportbootführerschein nicht entzogen wurde. Am Tag der Prüfung muss der Personalausweis sowie ein gültiger Kraftfahrzeugführerschein im Original vorgelegt werden.

Motorsägenführer/Kettensägenausbildung

Die Ausbildung wird organisatorisch von der Kreisausbildung betreut. Voraussetzung für die Teilnahme an dieser Ausbildung ist die erfolgreich abgeschlossene Truppführerausbildung sowie eine entsprechende körperliche und geistige Eignung.

Ansprechpartner

Frau Christine Scherf
christinescherf [at] live.de (Privat)

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