Angehörige freiwilliger Feuerwehren besser abgesichert

Innenminister Lewentz, der Geschäftsführer der Unfallkasse Rheinland-Pfalz, Manfred Breitbach, und der Präsident des Landesfeuerwehrverbandes, Frank Hachemer, haben im Rahmen der Verbandsversammlung des Landesfeuerwehrverbandes eine geänderte und novellierte Kooperationsvereinbarung für den Entschädigungsfonds unterzeichnet.

„Mit dem Fonds schließen wir eine Versorgungslücke und sichern die Ehrenamtlichen so noch besser ab. Das ist auch ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber der Arbeit der Feuerwehrmänner und -frauen", so Innenminister Roger Lewentz. Durch den Fonds seien auch solche Unfälle und Schäden der Ehrenamtlichen abgesichert, die nicht im ursächlichen Zusammenhang mit dem Feuerwehreinsatz stünden und daher nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt werden. 


Seit dem 1. Juli 2014 gibt es solche Unterstützungsleistungen bei Unfällen und Schäden für Angehörige der freiwilligen Feuerwehren und ihre Hinterbliebenen. Die gesetzliche Unfallversicherung betreut und entschädigt dann, wenn ein ursächlicher Zusammenhang mit der Tätigkeit in der freiwilligen Feuerwehr besteht. Problematisch kann es hier bei bestehenden Vorerkrankungen werden (z.B. Herz-Kreislaufbeschwerden).


Der Fonds trägt der besonderen Kausalitätsproblematik im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren Rechnung. Unterstützungsleistungen werden zukünftig auch an Angehörige von Alters- und Ehrenabteilungen, die an Einsätzen und Übungen teilnehmen, geleistet.


Durch die Änderung der Kooperationsvereinbarung werden nunmehr Eltern eines beim Feuerwehreinsatz tödlich verunglückten Feuerwehrangehörigen begünstigt, die von dem Verstorbenen vor dem Tod aus dessen Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen wesentlich unterhalten wurden. Weiterhin erhalten Hinterbliebene eine pauschale Entschädigung, wenn sie Bestattungs- und Überführungskosten getragen haben. Eine pauschale, einmalige Entschädigung wird zukünftig an Hinterbliebene gezahlt. 


Manfred Breitbach begrüßt die Änderung der Kooperationsvereinbarung: „Dank der Unterstützung des Innenministeriums erhalten nun auch die Mitglieder der Alters- und Ehrenabteilungen der freiwilligen Feuerwehren eine umfassende Absicherung." Frank Hachemer betonte: „Freiwillige Feuerwehrangehörige machen ihren Job stets gewissenhaft und gehen mit Vorsicht an die Arbeit. Falls trotzdem mal etwas passiert, auch bei einer Vorerkrankung, werden die Betroffenen nicht im Regen stehen gelassen.”


In den vergangenen Jahren erfolgten Auszahlungen aus dem Unterstützungsfonds in 27 Fällen in Höhe von insgesamt 88.595 Euro. Auch zukünftig prüft in solchen Fällen ein Fachgremium aus Vertreterinnen und Vertretern des Ministeriums, der Unfallkasse und des Landesfeuerwehrverbandes die Zuständigkeit des Sonderfonds.

Datum der Meldung: 

21.10.2019