Lewentz / Bätzing-Lichtenthäler: Notärztliche Versorgung stärken

„Die Sicherstellung einer guten notärztlichen Versorgung der Bevölkerung hat für die Landesregierung höchste Priorität. Deshalb wird die Landesregierung gegenüber der Bundesregierung darauf drängen, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das besonders im ländlichen Raum bewährte Modell der Notarztversorgung auf honorarärztlicher Basis auch weiterhin praktiziert werden kann“, betonten die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler und Innenminister Roger Lewentz.

Anlässlich einer Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 1. August 2016 ist bezüglich der Notarztversorgung auf honorarärztlicher Basis die Verunsicherung gewachsen. Während die Deutsche Rentenversicherung solche Notarzttätigkeiten regelmäßig als abhängige Beschäftigungsverhältnisse einstuft, ist die Rechtsprechung der Landessozialgerichte hierzu uneinheitlich. 

Anders als von vielen Beteiligten erhofft, hat das Bundessozialgericht am 1. August 2016 keine Entscheidung in der Sache getroffen, sondern die eingelegte Beschwerde lediglich als unzulässig zurückgewiesen. Die Betroffenen rechnen nun damit, dass sie als Beschäftigte und als Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer betrachtet werden. Sie befürchten, dass mit einer Änderung ihres Status auch die hohe Flexibilität verloren geht, die die bisherigen Honorararztmodelle ausgezeichnet hat. Außerdem können für zurückliegende Zeiträume Beitragsnachforderungen der Sozialversicherung entstehen.
Vor diesem Hintergrund hat der Ministerrat beschlossen, einen Entschließungsantrag für den Bundesrat vorzubereiten. In dem Antrag soll die Bundesregierung aufgefordert werden, einen Vorschlag für eine Änderung im Bundesrecht zu entwickeln und voranzutreiben, der geeignet ist, die bestehenden Modelle notärztlich tätiger Honorarärzte zu erhalten und damit die Situation in der notärztlichen Versorgung zu sichern. Die Lösung könnte sich am Ergebnis einer Gesetzesänderung zum 1. Januar 2016 in Österreich orientieren, welche die notärztliche Tätigkeit auf Honorarbasis dort weiterhin ermöglicht.

„Um die Auswirkungen auf die notärztliche Versorgung in Rheinland-Pfalz zu besprechen, werden wir kurzfristig die Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz und den Landkreistag als Vertreter der zuständigen Behörden für den Rettungsdienst zu einem gemeinsamen Gespräch einladen. Dabei sollen auch weitere Themen rund um die notärztliche Versorgung besprochen werden“, so Ministerin Bätzing-Lichtenthäler und Minister Lewentz.

Datum der Meldung: 

04.10.2016