Steuerliche Behandlung der Nutzung eines Dienstfahrzeuges durch Kreis- und Stadtfeuerwehrinspekteure, Wehrleiter, Leitende Notärzte und Organisatorische Leiter

In den Fachportalen unter der Rubrik "Rechtsgrundlagen" wurde das Schreiben des Ministerium des Innern und für Sport mit einer Stellungnahme zu der in der Vergangenheit strittigen Frage, ob die Nutzung eines Kommandowagens der Feuerwehr durch Kreisfreuerwehrinspekteure, Stadtfeuerwehrinspekteure und Wehrleiter für den Weg zur Arbeit als geldwerter Vorteil zu versteuern ist, eingestellt.

 

 

Datum der Meldung: 

17.08.2016