Gerätewart für Atemschutzgeräte

Die Wartung der Atemschutzgeräte obliegt der befähigten Person zur Wartung von Atemschutzgeräten. Sie wird hierzu an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie Rheinland-Pfalz für Ihre Aufgaben im Rahmen der Lehrgänge „Atemschutzgerätewarte“ nach FwDV 2 befähigt, die in Ihrem Tätigkeitsbereich liegenden Atemschutzgeräte zu prüfen, zu warten und instand zu setzen. Prüfgrundlage ist der DGUV Information 205 013 und die Vorgaben der Atemschutzgerätehersteller. Die erlangte Befähigung an der LFKA muss spätestens nach 5 Jahren aufgefrischt werden.