Elfte Landesverordnung zur Änderung der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (FwEVO)

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich darf Ihnen mitteilen, dass die Elfte Landesverordnung zur Änderung der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung durch Herrn Minister Ebling unterzeichnet wurde und in Kürze im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht wird.

Die Verordnung sieht rückwirkend zum 1. Januar 2023 eine Erhöhung aller Entschädigungssätze um zunächst sechs Prozent sowie eine kaufmännische Rundung der Beträge vor. Mit Schreiben vom 4. Dezember 2023 wurde diesbezüglich bereits eine Vorgriffsregelung erlassen.

Zum 1. Januar 2024 sieht die Verordnung folgende wesentliche Änderungen vor:

1. Anhebung der Entschädigungssätze um weitere sechs Prozent,

2. Erhöhung der Entschädigungssätze für bestimmte Funktionen, darunter Wehrführerinnen und Wehrführer, ehrenamtliche Gerätewartinnen und -warte, Jugendfeuerwehrwartinnen und -warte, Leiterinnen und Leiter von Kinderfeuerwehren, um weitere 20 Prozent,

3. Angleichung des Höchstbetrages der Wehrleiterinnen und -leiter in verbandsfreien Gemeinden an den der Wehrleiterinnen und -leiter in Verbandsgemeinden und großen kreisangehörigen Städten,

4. Erhöhung des Höchstbetrages für ehrenamtliche Gerätewartinnen und –warte, für Personal in der Alarm- und Einsatzplanung sowie im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik um weitere 20 Prozent,

5. Erweiterung des Geltungsbereichs der FwEVO um die Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Kreis- und Stadtjugendfeuerwehrwartinnen und -warte, der Jugendfeuerwehrwartinnen und -warte sowie der Leiterinnen und Leiter von Kinderfeuerwehren,

6. Aufnahme der Erstattung von Kosten der Nutzung privater Internetzugänge zu dienstlichen Zwecken entsprechend der Regelung zu Kosten für Fernsprecher.

Einzelheiten sind der Verordnung zu entnehmen.

Datum der Meldung: 

19.12.2023