Hinweise zur Durchführung von Atemschutz-Belastungsübungen

Entsprechend der Rahmenempfehlungen der ADD zur Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit der Feuerwehren vom 22.10. soll derzeit der Ausbildungs- und Übungsbetrieb landesweit eingestellt werden. Die Rahmenempfehlungen werden derzeit unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände, des Werkfeuerwehrverbandes, des MdI, der LFKS und der Unfallkasse RLP weiterentwickelt, um einen Handlungsrahmen aufzuzeigen, wie in der kommenden Zeit trotz der ungewissen Entwicklung Ausbildung möglich ist.

Ein wichtiges Element für die Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit der Feuerwehren ist die Möglichkeit, die für Atemschutzgeräteträger vorgeschriebene jährliche Belastungsübung durchführen zu können. Hier sind vielerorts seit dem Frühjahr deutliche Engpässe entstanden, da Übungsstrecken geschlossen werden mussten und auch im Sommer nur mit verminderter Auslastung betrieben werden konnten.

Aus diesem Grund veröffentlicht die ADD hiermit vorab Hinweise zu Möglichkeiten, wie alternative Belastungsübungen außerhalb von Atemschutzübungsstrecken gestaltet werden können, um diese Engpässe zu überwinden. Die Hinweise sind als Anhang unten beigefügt.

Dabei wird explizit darauf hingewiesen, dass zukünftig, abweichend von den derzeit noch gültigen Rahmenempfehlungen, auch bei den derzeitigen Fallzahlen ein Betrieb der regulären Atemschutzübungsstrecken unter den in den beigefügten Hinweisen aufgeführten Bedingungen möglich ist.

Datum der Meldung: 

20.11.2020

Anhänge zur Meldung: