Abschnittsleitung Gesundheit RLP

"Ist eine größere Anzahl Verletzter oder Erkrankter zu versorgen, hat die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter eine Leitende Notärztin oder einen Leitenden Notarzt und eine Organisatorische Leiterin oder einen Organisatorischen Leiter damit zu beauftragen, schnellstmöglich eine den notfallmedizinischen Grundsätzen entsprechende Versorgung zu veranlassen" (Auzug aus LBKG)

Dabei ist der Organisatorische Leiter dafür zuständig, eigenverantwortlich die gesamte organisatorische Abwicklung der Schadenslagen aus medizinisch-betreuungsdienstlicher Sicht durchzuführen. Er hat dabei die medizinischen Vorgaben des Leitenden Notarztes zu beachten. 


Der Leitende Notarzt ist verantwortlich für die Sicherstellung der medizinischen Versorgung der verletzten, erkrankten und betroffenen Personen. Er hat die medizinischen Maßnahmen sowie Sichtungsmaßnahmen zu leiten, zu koordinieren und zu überwachen.

Die Leitende Notärzte und die Organisatorischen Leiter bildet zusammen mit ihrer Führungsunterstützung die Einsatzabschnittsleitung Gesundeit.


Die Realisierung dieses Bereiches basiert auf Wunsch der Teilnehmenden der landesweiten gemeinsamen Fortbildung der Einsatzabschnittsleitung Gesundheit  an der LFKA im April 2023. Er soll zum Wissens-und Informationsaustausch fachlicher Inhalte dienen.


Um Zugang zum internen Bereich sowie zur Cloud zu erhalten, sind alle bestellten LNÄ und OrgL eingeladen sich für die Organisation "Abschnittsleitung Gesundheit RLP" zu registrieren. Für die Vernetzung und transparente Zusammenarbeit mit den Aufgabenträger im Katastrophenschutz sind ebenfalls die Brand- und Katastrophenschutzinspekteure und Sachbearbeiter KatS der Kreis- und Stadtverwaltungen zugangsberechtigt.