Alarm- und Einsatzplanung

Unter Federführung des Ministeriums des Innern und für Sport wurden in der Vergangenheit Rahmen-, Alarm- und Einsatzpläne für verschiedene Gefahrenlagen entwickelt.

So regelt der Rahmen-, Alarm- und Einsatzplan „Gesundheit“ die medizinische Primär- und Sekundärversorgung bei einem Massenanfall von Verletzten oder in anderer Weise gesundheitlich Geschädigten, sowie die Betreuung dieser und anderer durch ein Schadensereignis betroffenen Personen. Ergänzt werden diese allgemeinen Alarm- und Einsatzpläne durch spezielle Planungen der Fachressorts, wie etwa die Vorbereitung von Seuchenschutzmaßnahmen unter der Federführung des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie.

Das Land hat den kreisfreien Städten, den Verbandsgemeinden, den verbandsfreien Gemeinden und den Landkreisen als Grundlage zur Erstellung eigener Gefahrenabwehrpläne für bestimmte Risiken Rahmenempfehlungen zur Verfügung gestellt.

Mit der Aufstellung von Alarm- und Einsatzplänen wird im Vorfeld definiert, wie im Ereignisfall zu verfahren ist.

  • Alarmabläufe festlegen

  • Anfahrtswege beschreiben

  • Übersichten und Karten erstellen

  • Information über Gebäude, deren Sicherheitseinrichtungen und verantwortliche Personen

  • Definition von Führungs- und Kommunikationsstruktur

Abgestimmt auf die örtlichen Verhältnisse führt dies zu einer einheitlichen Planung auf allen Verwaltungsebenen.